Finanzkreis
Im Finanzkreis Steilshoop sind Bürgerinnen und Bürger aus Steilshoop vertreten, die in einer öffentlichen Bewohnerversammlung von den Bürgerinnen und Bürger aus Steilshoop gewählt worden sind. Der Finanzkreis entscheidet über die Mittelvergabe des Verfügungsfonds Steilshoop.
Mitglieder sind:
| Cevirici, Hülya |
| Frost, Dieter |
| Kittler, Jutta |
| Mohraby, Maryam |
| Trapp, Heinz-Hermann |
| Sögüt, Nuray |
| Kohlen, Michael |
Vertreter/innen
| Zendedel, Mojgan |
| Gerdts, Axel |
| Boyali, Miyasi |
Verfügungsfonds Steilshoop
Der Verfügungsfonds wird in Gebieten der Aktiven Stadtteilentwicklung eingesetzt für kleinere, schnell umsetzbare Projekte, die in sich abgeschlossene Maßnahmen darstellen und keine Folgekosten verursachen. Er umfasst jährlich max. 20.000 € und dient der Förderung mehrerer Projekte/ Maßnahmen im Gebiet. Einzelne Bürger, Gruppen, Vereine, Einrichtungen etc. aus Steilshoop können Anträge stellen.
Förderfähig sind Projekte, die
- Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern,
- Nachbarschaftliche Kontakte stärken,
- Stadtteilkultur beleben und Begegnung ermöglichen,
- lokale Beschäftigung fördern und stabilisieren.
Leitfaden zur Antragstellung
Für den Antrag soll der Antragsvordruck genutzt werden. Die Antragsformulare erhalten sie im Stadtteilbüro.
Mittel aus dem Verfügungsfonds müssen vor dem Beginn des Projektes/ der Maßnahme beantragt werden.
Über die Genehmigung des Antrages entscheiden die Mitglieder des Finanzkreises Steilshoop auf den regelmäßigen Sitzungen. Bei Bewilligungen über 1000€ muss der Stadtteilbeirat befasst werden Der Antrag ist mindestens 14 Tage vorher beim Stadtteilbüro Steilshoop persönlich, per Post, Fax oder E-Mail einzureichen.
Der Antrag soll vom/n Antragsteller/n persönlich in den Sitzungen des Finanzkreises vorgetragen werden. Das Stadtteilbüro berät und unterstützt sie gerne bei der Antragstellung.
Nach Genehmigung des Antrags sollte das Projekt/ die Maßnahme vorfinanziert werden, nach Durchführung ist die Rechnung bzw. Quittung der Quartiersentwicklerin zu überreichen, dann erfolgt die Erstattung der genehmigten Summe. Wenn es dem Antragsteller nicht möglich ist, in Vorkasse zu gehen, können Alternativen mit Frau Stahl besprochen werden.
Die Rechnung/Originalbelege sollen spätestens 4 Wochen nach Abschluss des Projektes zusammen mit einem kurzen Projektbericht beim Stadtteilbüro eingereicht werden.
In Veröffentlichungen soll auf die Förderung des Projektes durch den Verfügungsfonds Steilshoop hingewiesen werden.
Hier finden Sie das Antragsformular Verfügungsfonds Steilshoop zum herunterladen.
Durchgeführte Projekte des Verfügungsfonds Steilshoop
Hier finden sie einige Beispiele von bereits durchgeführten Projekten, die aus dem Verfügungsfonds mitfinanziert wurden.
Protokolle
2013 |
| Januar |
| Februar |
| März |
2012 |
| Januar |
| Februar |
| März |
| April |
| Mai |
| Juni |
| August |
| September |
| Oktober |
| November |
| Dezember |

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